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Deutschland hat jetzt auch die EG-Richtlinie Lärm in nationales Recht umgesetzt. Die "Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch Lärm und Vibrationen" führt dazu, dass sich die Unternehmen auf höhere Anforderungen beim Lärm- und Vibrationsschutz einstellen müssen, da die Grenzwerte um 5 dB(A) gegenüber den bisherigen Werten abgesekt wurden.
Die neuen Begriffe der Lärmrichtlinie sehen einen "unteren bzw. oberen Lärmwert" mit Beurteilungspegeln von 80 bzw. 85 dB(A) vor. Bei Überschreiten dieser Auslösewerte müssen entsprechende Schutzmaßnahmen eingeleitet werden. Hierzu gehört z.B. die Erstellung von Lärmminderungsprogrammen, Die Abgrenzung und Kennzeichnung von Lärmbereichen, arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen, die Bereitstellung von persönlichem Gehörschutz und die besondere Schulung und Unterweisung der Mitarbeiter.